Beiträge von Riedbiker

    Stimmt, da war doch was 8) Die Gedenksekunde ist mehr wie nervig. Aber dann legt er wirklich los.


    Thomas

    Wenn du nicht wieder auf die eingestellte Geschwindigkeit beschleunigen willst wie in deinem geschilderten Beispiel, kannst du das bei deiner neuen Wunschgeschwindigkeit mit einen einfachen Tippen auf die Taste Minus ändern.

    Ich will schon wieder auf meine Wunschgeschwindigkeit, aber doch nicht volles Rohr. Mit runterschalten und Vollgas, geht auch bisschen ruhiger ;)


    Thomas

    Holle hat schon Recht, es ist mit dem ACC schon manchmal lästig. Auf der Bundesstraße ist er Gold wert, aber auf der Autobahn ist sein Verhalten nicht immer toll. Ich muß auf meinem Arbeitsweg auch ein Stück über die BAB, wo ich auch schon oft einem normalen Tempomat gewünscht hätte. Was auch bisschen nervig ist bzw war, wenn ich hinter einem LKW bin, der dann wieder auf die Seite geht, diese "Durchbeschleunigen". Der ACC bietet ja alles bis er wieder auf seiner Geschwindigkeit ist. Dem kann man auch abhelfen, indem man auf manuelles schalten umstellt, ist mir schon auch klar. Geht natürlich nur mit dem TCE, dbeim E-Tech geht das nicht. Glaub ich zumindest. Ist halt alles nicht nur so toll was da von diesem ACC gemacht wird.

    Hat halt alles seinen Segen und auch Fluch :whistling:


    Gruß Thomas

    Uwe, die Scheibe wird schon von außen eingesetzt, der Kleber wird vorher auf der Scheibe aufgetragen ;)

    Beim Ausbau der alten Scheibe wird unter anderem von innen gedrückt, dabei hat vermutlich ein Monteur nicht aufgepasst bzw ist ev abgerutscht und hat dabei dem Bildschirm eine mitgegeben. Soll nicht passieren, aber auch die Jungs haben mal einen schlechten Tag 8|

    Ganz davon abgesehen, er steht aber auch kreuzdumm davor, also der Bildschirm 8)


    Gruß Thomas

    Ja, sind sie unter bestimmten Umständen. Das haben deutsche Gerichte in Urteilen bestätigt. Aber, nicht jede Dashcam ist kann verwendet werden, sie müssen die Aufzeichnungen in bestimmten Abständen überschreiben, müssen über einen Bewegungs- und Unfallsensor verfügen, der den Unfall dann automatisch als Video speichert. Weiter ist es nicht gestattet, die Aufzeichnungen auf sozialen Plattformen zu zeigen. (Datenschutz).

    Zu Dir, Hanniball, die Dashcam hätte dir in Deinem Fall auch nicht genützt. Die schaltet sich nur während der Fahrt ein und zeichnet auf, also nicht beim parken, sie hat dann keine Stromversorgung. Es gibt allerdings auch Dashcams, die parken überwachen können, so wie auch meine Garmin 66W. Vorraussetzung ist aber der Einbau einer Stromversorgung der Dashcam durch eine Werkstatt, das Zubehör kann man miterwerben. Doch jetzt der Haken, Parküberwachung ist in Deutschland aus Datenschutzgründen mit einer Dashcam nicht erlaubt. Also ist dieser Aufwand sinnlos und illegal. X( Es sei denn, du kennst einen sehr guten Anwalt, der das vor Gericht durchkriegt. ;) Ich nutze die Dashcam vor allem auf langen Strecken, um im Fall der Fälle eine Aufzeichnung zu haben.

    Hanniball lebt in der Schweiz. Wie es da in Bezug mit Dashcam aussieht weiß ich nicht. Ev sind sie dort zugelassen bzw werden vor Gericht anerkannt