Beiträge von dmfsascha

    Hanniball:

    Die Mängel solltest Du in Deiner Werkstatt/Deinem Autohaus vortragen, Du hast Garantie!

    Der Gedanke, das Auto wieder zu verkaufen ist durchaus nachvollziehbar, wenn es nicht so funktioniert wie es soll.

    Ich hatte das im Sommer mit meinem Renault Talisman, OTA Update, dadurch alles zerschossen, weder das Autohaus noch Renault konnten oder wollten helfen, da hatte ich auch keine Lust mehr auf das Auto, war zum Glück im Sommer, da konnte ich dann mein Megane III Cabrio nutzen, das hat noch nicht so extrem diesen Elektronik Overkill. Nach 6 Wochen dann ein Update und alles geht wieder. Seitdem bin ich wieder froh, dass ich ihn habe, weil es ein fantastisches Auto ist.


    Ich denke, so wird Dir es auch ergehen, lasse die Fehler beseitigen und Du wirst wieder glücklich mit Deinem Arkana.


    Und ja, bei anderen Herstellern kann Dir das auch passieren. Heutzutage ist der Kunde der Testfahrer der Hersteller.

    Ich fahre seit über 25 Jahren Renault, hatte einmal ein Montagsauto erwischt (Megane II Cabrio von 2004 bis 2010).

    Da ging so ziemlich alles kaputt, auch Sachen, von dessen Existenz ich vorher noch nichts wußte und trotzdem entschied ich mich immer wieder für Renault, weil mich die jeweiligen Autos einfach begeistern. Ich hatte auch Opel Modelle paralell, hat auch nichts getaugt und mein Lebensgefährte hatte als Vorgängerauto vom Arkana einen 2008er Subaru Impreza, sollte man meinen, der geht nie kaputt und hält ewig, eine Legende, ein Märchen. Mindestens 3 Rückrufaktionen, einige Defekte und ROST!!!


    Überlege es Dir.

    An alle, die Erfahrungen mit dieser Unterbodenbeleuchtung haben (Teilenummer 266688929R), ich habe einige Fragen dazu:


    1. Wann schaltet die sich ein? Kann man das auswählen? Oder nur zur Begrüßung, also Entriegelung?


    2. Sieht man z. B. im Dunkeln beim rückwärts einparken damit den Bordstein in einer unbeleuchteten Straße?


    3. Mein Gedanke ist, weil wir bei uns so viele unbeleuchtete Straßen haben, ob man diese Beleuchtung beim Einlegen des Rückwärtsganges einschalten kann und dann damit vom Fahrerplatz auch den Bordstein sieht?


    4. Wie ist das befestigt? Muß am Unterboden gebohrt werden?


    5. Ist das im Strassenverkehr überhaupt erlaubt?


    6. Was wohl der TÜV sagt?


    Danke schonmal für Eure Erfahrungen.

    Von diesem Rückruf haben wir noch nichts gehört für unseren Arkana.

    Bei MyRenault steht auch nichts drin und im Oktober hatten wir den Arkana wegen der Nachrüstung der anklappbaren Spiegel in der Werkstatt, das hätten die doch sicher festgestellt, wenn da noch ein Rückruf offen wäre?

    Hallo Olli,


    herzlich Willkommen hier im Arkana-Forum und Glückwunsch zu Deinem Arkana, stets gute und unfallfreie Fahrt wünsche ich.


    Zu Deiner Frage: Über das große Touchscreen vom Easylinksystem wählst Du im Menü "Info" unten "System" und dann "Zurücksetzen auf Werkseinstellungen". Aber Achtung: dann sind ALLE Einstellungen zurückgesetzt. Ich empfehle Dir, Schritt für Schritt, also jeden Menüpunkt (Button) durchzuarbeiten, nur so entdeckst Du alle Funktionen und Einstellungen. Dazu hilft auch die Bedienungsanleitung vom Easylink. Nimm Dir dafür Zeit und lasse den Motor laufen, wegen der Batterie, denn sonst schaltet sich nach einer Weile alles von selbst aus, zum Schutz der Batterie.

    Gummifussmatten, sind besser und lassen sich besser reinigen

    Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Die "normalen" lassen sich, wenn sie trocken sind, ausklopfen und absaugen, fertig, sauber.

    Gummimatten brauchen erstmal eine Weile, bis sie trocken sind und es bleiben nach dem Reinigen unschöne Flecken, Verfärbungen.

    Ich hatte in den 1990ern Gummimatten im Clio I, das war nichts, und in unserem Arkana-Vorgängerauto (2008er Subaru Impreza III ) hatten wir anfangs auch Gummitmatten, die flogen dann nach einigen Jahren raus und wurden durch normale ersetzt, die hielten bis zum Schluss, vermutlich beim jetztigen Besitzer auch noch.


    Ich möchte keine Gummimatten mehr haben, ist Geschmacksache.

    Ausnahme: Kofferraumschutzwanne